Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) sowie Dancepoint Rita Rai (nachfolgend „Dancepoint“ genannt) abgeschlossenen Unterrichts- und/oder Kaufverträge.
  • Von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nur dann und nur soweit, als sie von Dancepoint ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  • Für die Benutzung der Tanzräumlichkeiten gelten die allgemeinen Verhaltensregeln.

§ 2 Vertragsentstehung

  • Sämtliche auf der Website www.dancepoint.ch enthaltenen Informationen betreffend Tanzkurse sind mit Ausnahme der Kurs- und Privatstundenpreise unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Diese Informationen können jederzeit abgeändert werden. Dancepoint behält sich ausserdem vor, Kurs- und Privatstundenpreise jederzeit zu ändern.
  • Die schriftliche (auch per E-Mail) oder telefonische Anmeldung stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar. Dancepoint ist berechtigt, dieses Angebot innert zweier Werktage anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail).
  • Dancepoint bietet vier aufeinander folgende Grundkurse (Grundkurs 1 – 4) an, bestehend aus 6 – 12 Lektionen, die es dem Kunden ermöglichen die wichtigsten Paartänze und Figuren zu erlernen. Der Unterrichtsvertrag betreffend den Grundkurs wird nach Durchführung der festgelegten Anzahl Lektionen automatisch fortgesetzt, ohne dass eine neue Anmeldung und Annahme erforderlich sind. Die Vertragsverlängerung endet endgültig mit Abschluss von Grundkurs 4. Kunden, die am jeweils nachfolgenden Grundkurs nicht weiter teilnehmen wollen, haben dies Dancepoint vor Abschluss des jeweiligen Grundkurses schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Dancepoint wird den Kunden auf die Verlängerung und die Möglichkeit der Abmeldung vor Abschluss des Grundkurses aufmerksam machen. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  • Kurse und Workshops

    • Kurs- und/oder Workshopgebühren von Dancepoint werden mit Ausstellung der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der in der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
    • Massgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist sind das Rechnungsdatum einerseits und das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von Dancepoint.
    • Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) geleistet werden. Als Zahlungsmittel werden Banküberweisungen, Twint Zahlungen und Barzahlungen akzeptiert.
    • Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Kurs- und/oder Workshopgebühr in Verzug, ist Dancepoint berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% auf den in Rechnung gestellten Betrag pro Jahr zu erheben.
  • Privatlektionen

    • Gebühren für Privatlektionen werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig und sind direkt vor Ort zu bezahlen.
    • Dancepoint behält sich vor, im Einzelfall ausnahmsweise für Privatlektionen Rechnungen zu stellen.
    • Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) geleistet werden. Als Zahlungsmittel werden Bargeld, Twint Zahlung und Banküberweisung akzeptiert.
  • Kaufvertrag

    • Kaufpreisforderungen von Dancepoint werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
    • Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) geleistet werden. Als Zahlungsmittel werden Bargeld, Twint Zahlung und Banküberweisung akzeptiert.

§ 4 Durchführung von Kursen

  • Die Durchführung neuer Kurse wird dem Kunden seitens Dancepoint spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Kursbeginn mitgeteilt. Bestehende Kurse werden bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ohne weiteres weitergeführt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, selbst einen Tanzpartner bzw. eine Tanzpartnerin zu organisieren. Dancepoint unterstützt den Kunden auf Anfrage in der Suche nach einem geeigneten Tanzpartner bzw. einer geeigneten Tanzpartnerin, bietet jedoch keine Gewähr für einen Tanzpartner bzw. eine Tanzpartnerin.
  • Abmeldungen durch Kunden

    • Paare haben sich bis spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der Tanzlektion bei Dancepoint abzumelden.
    • Einzelkunden haben sich bis spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor der Tanzlektion bei Dancepoint abzumelden.
  • Verpasste Lektionen

    • Bei rechtzeitiger Abmeldung gemäss Ziff. 3. ist der Kunde berechtigt, verpasste Lektionen in anderen Kursen, Workshops oder Privatlektionen nachzuholen. Der Kunde hat sich in eigener Verantwortung um die Nachholung der verpassten Lektion zu bemühen. Dancepoint übernimmt keinerlei Haftung für verpasste bzw. nicht nachgeholte Lektionen.
    • Bei unverschuldeter, verspäteter Abmeldung kann der Kunde die verpasste Lektion in Absprache mit Dancepoint gemäss Ziff. 4.1 nachholen. Ein Anspruch besteht nicht.
  • Erfolgt die Absage einer Lektion seitens Dancepoint, so wird die Lektion zum nächstmöglichen Termin nachgeholt. Dancepoint koordiniert die Terminfestlegung.
  • Zu spätes Erscheinen des Kunden zu einer Lektion berechtigt diesen nicht, die verpasste Zeit nachzuholen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückforderung der Gebühr.
  • Die Bezahlung der Kursgebühr berechtigt den Kunden nebst Teilnahme am gebuchten Kurs auch zur Teilnahme an Übungskursen.
  • Dancepoint behält sich vor, Kurse zu verschieben, zusammenzulegen oder zu stornieren.

§ 5 Durchführung von Privatlektionen

  • Privatlektionen sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, mit ihrer Buchung verbindlich.
  • Abmeldungen seitens des Kunden haben 24 (vierundzwanzig) Stunden im Voraus bei Dancepoint zu erfolgen.
  • Bei verspäteten Abmeldungen seitens des Kunden ist der volle Preis für die Privatlektion geschuldet, soweit die Privatlektion von Dancepoint nicht anderweitig vergeben werden kann.
  • Erfolgt die Absage einer Privatlektion seitens Dancepoint, so wird die Privatlektion zum nächstmöglichen Termin nachgeholt. Dancepoint koordiniert die Terminfestlegung.
  • Zu spätes Erscheinen des Kunden zu einer Lektion berechtigt diesen nicht, die verpasste Zeit nachzuholen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückforderung der Gebühr.

§ 6 Haftungsausschluss

  • Die sichere Verwahrung von Wertsachen ist Sache des Kunden. Wertgegenstände können während der Lektion im Tanzraum deponiert werden.
  • Die vertragliche und ausservertragliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Dancepoint wird die Haftung vollumfänglich wegbedungen.

§ 7 Schuhverkauf

  • Dancepoint führt ein kleines Schuhsortiment.
  • Nutzen und Gefahr an den Schuhen gehen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Kunden über.
  • Die Sachgewährleistung (Art. 199 OR) und die Rechtsgewährleistung (Art. 192 Abs. 3 OR) werden für verkaufte Schuhe, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Soweit Dancepoint ausnahmsweise dennoch den Kaufpreis für allfällig mangelhafte Schuhe herabsetzen oder verkaufte Schuhe umtauschen sollte, so stellt dies eine reine Gefälligkeit seitens Dancepoint dar und begründet keinesfalls einen Rechtsanspruch.

§ 8 Vertragsbeendigung

  • Unterrichtsvertrag

    • Der Unterrichtsvertrag endet ordentlich mit der Durchführung des Kurses (Vorbehalt fortlaufende Grundkurse).
    • Dancepoint und der Kunde können den Unterrichtsvertrag jederzeit ausserordentlich kündigen. Erfolgt die Kündigung seitens des Kunden zur Unzeit, insbesondere nach Beginn des Kurses, der Privatlektion oder des Workshops, so verfällt seine Kurs- oder Privatlektionengebühr zugunsten von Dancepoint.
    • Bei wiederholtem störendem Verhalten seitens des Kunden ist Dancepoint berechtigt, den Unterrichtsvertrag mit dem Kunden nach erfolgter Mahnung zu kündigen. Die Kurs- oder Privatlektionengebühr verfällt diesfalls zugunsten Dancepoint.
    • Ist die Fortsetzung des Kurses oder der Privatlektion aufgrund schwerer Krankheit, Unfall, Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden unmöglich, so erfolgt gegen Vorlage eines Arztzeugnisses oder einer Todesbescheinigung eine pro rata Rückerstattung der Kurs- oder Privatlektionengebühr, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (z.B. Verlängerung des Kursabos).
    • Im Falle der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs bzw. Workshop ist Dancepoint berechtigt, den entsprechenden Kurs zu stornieren. Diesfalls erfolgt eine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren.
    • Die Auflösung in gegenseitigem Einverständnis ist vorbehalten.
  • Kaufvertrag

    • Der Kaufvertrag ist erfüllt mit der beiderseitigen Leistungserbringung.
    • Das Recht auf Wandelung ist wegbedungen (vgl. § 6 / Ziff. 3.).
    • Die Auflösung in gegenseitigem Einverständnis ist vorbehalten.

§ 9 Datenschutz

  • Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss in die Speicherung und Bearbeitung seiner Daten durch Dancepoint ein. Dazu gehören Personendaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Körpergrösse), Finanzdaten (Kontoangaben) sowie Ton und Bildaufnahmen. Dancepoint bearbeitet Ihre Daten nach Treu und Glauben und nach den in dieser Datenschutzerklärung festgelegten Zwecken.
  • Dancepoint speichert personenbezogene Daten so lange, wie dies erforderlich ist, um die einzelnen Zwecke, zu denen die Daten erhoben worden sind, zu erfüllen. Vertragsdaten speichern wir länger, da wir dazu durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet sind. Wir müssen insbesondere geschäftliche Kommunikation, geschlossene Verträge und Buchungsbelege bis zu 10 Jahren aufbewahren.
  • Innerhalb eines bestehenden Kurses ist Dancepoint berechtigt, die Telefonnummer und E-Mail Adresse von Kunden mit deren separaten Einwilligung an die übrigen Kursteilnehmer weiterzugeben. Dancepoint übernimmt keine Haftung für allfällige Nachteile die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen.
  • Der Kunde ist berechtigt, Filmaufnahmen von den von ihm getanzten Figuren anzufertigen. Die Kursteilnehmer willigen mit Vertragsabschluss ein, dass sie auf Filmaufnahmen zu sehen sein können. Dem Kunden ist es aber untersagt, die Filmaufnahmen zu veröffentlichen (Social Media, etc). Diese Aufnahmen sind ausschliesslich für private Zwecke als Lernunterstützung zu verwenden.
  • Dancepoint ist berechtigt, von Kursen Film- und Tonaufnahmen anzufertigen zwecks Unterrichtsförderung. Diese Aufnahmen werden nach Ihrer Verwendung von Dancepoint wieder gelöscht.
  • Dancepoint ist weiter berechtigt bzw. die Kunden erteilen mit Vertragsabschluss ihre Einwilligung, von durchgeführten Tanzveranstaltungen, Partys usw. Foto-, Film- und Tonaufnahmen anzufertigen und für Werbezwecke zu verwenden. Hierbei achtet Dancepoint die Würde des Kunden. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen für Werbezwecke schriftlich untersagen. Diese Anfrage muss an die Tanzschulleitung gestellt werden.

§ 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Dancepoint behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden auf Dancepoint.ch veröffentlicht. Der Kunde wird nicht separat informiert. Ohne dessen Widerspruch innert Monatsfrist oder mit Bezahlung der nächsten Rechnung gelten sie als genehmigt und als Bestandteil des abgeschlossenen Unterrichts- und/oder Kaufvertrages.
  • Auf diese AGB sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Dancepoint ist schweizerisches Recht anwendbar, insbesondere das Obligationenrecht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung des Unterrichts- und/oder Kaufvertrages unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verträge nicht berührt. Die Vertragsschliessenden verpflichten sich, für die unwirksame Vertragsbestimmung eine rechtlich wirksame Regelung zu treffen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen an den Regelungsgehalt der unwirksamen Vertragsbestimmung so nahe wie mögliche herankommt.